Ab dem 10. August 2020 ist das Badminton spielen für vereinsungebundene Sportler wieder regelmäßig möglich!

Der Ahorn-Sportpark setzt weiterhin einen behutsamen Wiedereinstieg in die zahlreichen Vereinsportangebote und vereinsungebundenen Sportangebote um. „Die meisten Vereine im Ahorn-Sportpark haben mit den ersten Sportangeboten begonnen. Von Woche zu Woche wird das Angebot seitens der Vereine erweitert,“ erläutert Ahorn-Sportpark Geschäftsführer Ralf Pahlsmeier die aktuelle Situation. Nun ergänzt der Ahorn Sport- und Freizeit-Club Paderborn e. V. (ASC Paderborn e. V.) das Sportangebot auch für die vereinsungebundenen Sportler (Individualsportler).

Ab Montag, den 10. August 2020 können Individualsportler Badminton-Courts nun auch wieder unter der Woche jeweils eine Woche im Voraus unter www.asc-paderborn.de buchen. Alle Informationen zu den Auflagen und der Buchung sind den Vereinsinformationen zu entnehmen.

Dennoch dämpfen die Verantwortlichen die hohen Begehrlichkeiten, dass zeitnah sowohl das gesamte Außengelände als auch die Sportanlagen in der Halle wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen. Gerade weil der Ahorn-Sportpark als größte multifunktionale Sporteinrichtung in Paderborn für so viele unterschiedliche Nutzergruppen interessant ist, stehen die Verantwortlichen vor einer sehr komplexen und schwierigen Umsetzung der weiteren Möglichkeiten.

„Die höchste Priorität hat weiterhin die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler sowie aller Nutzer unserer Anlagen. Wir wollen und müssen daher auch in Zukunft sehr behutsam damit umgehen, wann und wie wir unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Verhaltensregeln das Sporttreiben weiter ermöglichen können,“ so Ralf Pahlsmeier. Weiterhin müssen die so wichtigen Infektionsketten nachvollzogen werden können, die bei der Eindämmung des Corona-Virus eine entscheidende Rolle spielen. Zudem soll die Vermischung der Sportangebote unterbunden werden.

Der Individualsport für die Einzelsportler und nicht angemeldete Personen auf den Außenanlagen (Streetbasketball-Platz, Outdoor-Fitnessparcours, Trimmpfad) sowie in der Sporthalle (freies Basketball, Tischtennisplatten, Rundlaufbahn) ist zum Schutz vor unkontrollierbaren Aufeinandertreffen auch weiterhin noch nicht möglich. Dieses gilt auch für den Spielplatz.