Der Ahorn-Sportpark öffnet Trimmpfad, Spielplatz und Kleinspielfelder!

Nach dem Erlass der Landesregierung NRW ist seit dem 22. Februar 2021 der Sport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel wieder erlaubt. „Die spontane Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat uns am Freitagnachmittag überrascht und zeitgleich bei allen Sportlerinnen und Sportlern eine große Erwartungshaltungshaltung geweckt, die Sportanlagen auf unserem Außengelände zu nutzen,“ erläutert Ahorn-Sportparks Sportmanagerin Maren Richts die aktuelle Situation. Auch in Zeiten von Corona möchte der Ahorn-Sportpark den Sportlern/-innen verschiedene Sportmöglichkeiten im Ahorn-Sportpark ermöglichen. So werden im ersten Schritt ab Dienstag, den 23. Februar 2021 ausschließlich der Trimmpfad, der Spielplatz und die Kleinspielfelder (Nutzung Kleinspielfelder nur nach vorheriger telefonischer Reservierung) wieder für die Öffentlichkeit geöffnet.

Bei der Nutzung der Sportmöglichkeiten ist zu beachten, dass die Vorgaben der Landesregierung NRW und die Allgemeinen Verhaltensregeln des Ahorn-Sportparks (www.ahorn-sportpark.de) eingehalten werden. Zwischen verschiedenen Personen und Personengruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten und bei den Kleinspielfeldern ist das Ballspiel nur mit mehreren Personen eines Hausstandes oder zu zweit mit einem/-r festen Partner/-in erlaubt.

Gerade weil der Ahorn-Sportpark als größte multifunktionale Sporteinrichtung in Paderborn für so viele unterschiedliche Nutzergruppen interessant ist, stehen die Verantwortlichen vor einer sehr komplexen Umsetzung der nun in Aussicht gestellten Möglichkeiten.

Der Ahorn-Sportpark stellt in dieser Woche die drei Sportmöglichkeiten von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Aktuell wird der Zugang zu dem Ahorn-Sportpark-Gelände nur über den Haupteingang möglich sein.

„In der jetzigen Situation hat weiterhin die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler sowie aller Nutzer unserer Anlage die höchste Priorität. Wir wollen und müssen daher sehr behutsam damit umgehen, wann und wie wir unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Verhaltensregeln das Sporttreiben wieder ermöglichen können,“ ergänzt Sportmanagerin Lea Schulte.

Der Individualsport für die Einzelsportler und nicht angemeldete Personen auf dem Outdoor-Fitnessparcours und der Calisthenicsanlage sowie im Leichtathletikstadion bleiben vorerst gesperrt. Das Leichtathletikstadion bleibt dem Training der Leistungsathleten vorbehalten, sodass ein unkontrollierbares Aufeinandertreffen verschiedener Personengruppen vermieden wird.