Der Ahorn-Sportpark plant behutsamen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb!

Nach dem Erlass der Landesregierung NRW ist seit dem 07. Mai 2020 der Sport- und Trainingsbetrieb wieder unter Auflagen erlaubt. „Die Entscheidung hat bei vielen eine hohe Erwartungshaltung geweckt und wir erhalten seitdem zahlreiche Wünsche von Vereinsvertretern und auch Sportlerinnen und Sportlern, wieder das Training im Ahorn-Sportpark aufzunehmen. Unser Telefon steht nicht still,“ erläutert Ahorn-Sportpark Geschäftsführer Ralf Pahlsmeier die aktuelle Situation. Dennoch dämpfen die Verantwortlichen nun die hohen Begehrlichkeiten, dass zeitnah sowohl das Außengelände als auch die Sportanlagen in der Halle wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen. Gerade weil der Ahorn-Sportpark als größte multifunktionale Sporteinrichtung in Paderborn für so viele unterschiedliche Nutzergruppen interessant ist, stehen die Verantwortlichen vor einer sehr komplexen und schwierigen Umsetzung, der nun in Aussicht gestellten Möglichkeiten.

„In der jetzigen Situation hat aber für uns nicht der Wunsch nach Sport treiben, sondern weiterhin die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler sowie aller Nutzer unserer Anlagen die höchste Priorität. Wir wollen und müssen daher sehr behutsam damit umgehen, wann und wie wir unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Verhaltensregeln das Sporttreiben wieder ermöglichen können,“ so Ralf Pahlsmeier. Auch das Corona-Behandlungszentrum spielt bei den weiteren Planungen eine wichtige Rolle und bleibt bis auf Weiteres im Ahorn-Sportpark bestehen. Für einen „behutsamen“ Wiedereinstieg in den Sport favorisieren die Verantwortlichen einen stufenartigen Beginn des organisierten Sportbetriebs, vor allem durch die im Ahorn-Sportpark ansässigen Hausvereine. Damit können auch die so wichtigen Infektionsketten nachvollzogen werden, die bei der Eindämmung des Corona Virus eine entscheidende Rolle spielen.

Der Individualsport für die Einzelsportler und nicht angemeldete Personen auf den Außenanlagen (Streetbasketball-Platz, Outdoor-Fitnessparcours, Trimmpfad) ist zum Schutz vor unkontrollierbaren Aufeinandertreffen auch weiterhin nicht möglich. Dieses gilt auch für den Spielplatz.