Haus- und Benutzungsordnung des Ahorn-Sportparks

Haus- und Benutzungsordnung des Ahorn-Sportparks

Mit dem Zutritt zum Gelände des Ahorn-Sportparks erkennt jeder Benutzer folgende Haus- und Benutzerordnung als verbindlich an:

1. Geltungsbereich und Benutzungszweck
Die Haus- und Benutzungsordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Ahorn-Sportparks. Der Ahorn-Sportpark besteht aus der Sporthalle, dem Leichtathletik-Stadion und den übrigen Außenanlagen sowie dem Bistrobereich. Der Ahorn-Sportpark dient – mit Ausnahme des Bistrobereichs – in erster Linie der sportlichen Betätigung sowohl der Mitglieder von Sportvereinen als auch der Allgemeinheit (Benutzer).

2. Hausrecht
Eigentümerin und Betreiberin des Ahorn-Sportparks ist die Ahorn-Sportpark gGmbH, Ahornallee 20, 33106 Paderborn. Die Geschäftsführung der Ahorn-Sportpark gGmbH und die von ihr beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber sämtlichen Benutzern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Ahorn-Sportpark-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

3. Nutzungsbedingungen

3.1 Der Ahorn-Sportpark darf ausschließlich während der Öffnungszeiten und grundsätzlich nur zum Zwecke der sportlichen Betätigung genutzt werden. Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Gelände des Ahorn-Sportparks, insbesondere Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, sind ohne Zustimmung der Eigentümerin und Betreiberin nicht erlaubt.

3.2 Vereine müssen ihre Trainingszeiten und sportlichen Veranstaltungen im Vorfeld bei der Ahorn-Sportpark gGmbH anmelden. Diese werden in einem Belegungsplan erfasst.

3.3 Die Ausübung von Kampfsportarten ist nur in geschlossenen Räumlichkeiten gestattet.

3.4 Sämtliche Einrichtungen und Sportgeräte des Ahorn-Sportparks sind schonend und pfleglich zu benutzen. Auf den Sportflächen einschließlich der Außenanlagen dürfen ausschließlich geeignete Sportschuhe mit abriebfesten Sohlen getragen werden. Die Sportschuhe für die Hallennutzung sind erst im Umkleideraum anzuziehen und vor der Benutzung auf Sauberkeit zu prüfen.

3.5 Es dürfen nur frei zugängliche Sportgeräte genutzt werden. Die Nutzung in Lagerräumen befindlicher Gerätschaften ist den Mitgliedern der Sportvereine vorbehalten. Benutzer sind nicht berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Hallenpersonal Sportgeräte, die nicht bereits aufgebaut sind, eigenmächtig aufzubauen und zu nutzen.

3.6 Etwaige Beschädigungen und Mängel des Ahorn-Sportparks einschließlich der Einrichtungen und Sportgeräte sind dem Haustechniker/dem Personal des Ahorn-Sportparks oder der Geschäftsführung unverzüglich anzuzeigen.

3.7 Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Es ist auf die Sauberkeit des Ahorn-Sportparks zu achten. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass das Rauchen auf dem gesamten Ahorn-Sportpark-Gelände verboten ist.

3.8 Das Mitführen von Glas ist auf allen Sportflächen untersagt.

3.9 Das Mitführen von Fahrrädern ist auf dem Ahorn-Sportpark-Gelände untersagt. Vor den Eingängen können Fahrräder abgestellt werden.

3.10 Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Hunden auf dem Ahorn-Sportpark-Gelände verboten. Dies gilt nicht für das Mitführen von Blindenführhunden.

3.11 Benutzer sind verpflichtet, den Schlüssel für die ihnen während des Aufenthalts im Ahorn-Sportpark nach Verfügbarkeit überlassenen Garderobenschränke und/oder Wertfächer sorgsam aufzubewahren und die Garderobenschränke bzw. Wertfächer bei Verlassen zu öffnen und zu räumen.

4. Folgen bei Zuwiderhandlungen

4.1 Die Ahorn-Sportpark gGmbH ist gegenüber Benutzern berechtigt, bei Nichtbeachtung der in Ziffer 3 dieser Haus- und Benutzungsordnung festgelegten Nutzungsbedingungen unmittelbar ein sich auf das gesamte Gelände des Ahorn-Sportparks erstreckendes Hausverbot auszusprechen.

4.2 Die Benutzer haften vollumfänglich für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Ahorn-Sportparks in zurechenbarer Weise verursachten Schäden der Ahorn-Sportpark gGmbH. Der Verlust von Garderoben- oder Wertfachschlüsseln ist kostenpflichtig. Die Kosten werden erstattet bzw. entfallen, sofern der Garderoben- oder Wertfachschlüssel dem Rezeptionspersonal oder der Geschäftsführung innerhalb einer Woche abgegeben oder gefunden wurde.

4.3 Die Ahorn-Sportpark gGmbH behält sich vor, Ordnungswidrigkeiten (z. B. Verstoß gegen das Rauchverbot) sowie Straftaten bei der jeweils zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen.

5. Haftung

5.1 Die Ahorn-Sportpark gGmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Benutzer des Ahorn-Sportparks. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht sowie für eine Haftung wegen Schäden der Benutzer aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls gilt dies nicht für Schäden, die Benutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ahorn-Sportpark gGmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleiden.

5.2 Die Ahorn-Sportpark gGmbH übernimmt keine Haftung für abhandengekommene Gegenstände, es sei denn, der Verlust beruht ihrerseits auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten.

Die Haus- und Benutzungsordnung tritt am 01.10.2023 in Kraft und ersetzt die letzte Fassung vom 29.03.2019.

Paderborn, den 20.09.2023
Ahorn-Sportpark gGmbH