Hinweise zum Sporttreiben im Ahorn-Sportpark ab 20.08.2021

Ab Freitag, den 20.08.2021 tritt die neue NRW-Coronaschutzverordnung in Kraft. Für den Sportbetrieb in Innenräume gilt somit die neue 3G-Regel bei einer Landesinzidenz über 35 ab Freitag.

Ab dem kommenden Freitag gelten demnach in der Ahorn-Sportpark-Halle folgende Regeln:

  1. Sportangebote können nur von getesteten, geimpften und genesenen Personen in Anspruch genommen werden.
  2. Es werden vom Arbeitgeber bescheinigte Selbsttests, Antigen-Tests sowie PCR-Tests akzeptiert. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  3. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund verbindlicher Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
  4. Es ist zusätzlich von den Sportlerinnen und Sportlern ein Ausweisdokument mit zuführen.
  5. Unsere Rezeption kontrolliert ausschließlich die Badmintonspieler des ASC Paderborn, die Tischtennisnutzer sowie die Athleten von dem Angebot „freies Basketball“.

Auf dem Außengelände gelten weiterhin die bisherigen Regeln.