Hinweise zum Sporttreiben im Ahorn-Sportpark ab 20.08.2021
Ab Freitag, den 20.08.2021 tritt die neue NRW-Coronaschutzverordnung in Kraft. Für den Sportbetrieb in Innenräume gilt somit die neue 3G-Regel bei einer Landesinzidenz über 35 ab Freitag.
Ab dem kommenden Freitag gelten demnach in der Ahorn-Sportpark-Halle folgende Regeln:
- Sportangebote können nur von getesteten, geimpften und genesenen Personen in Anspruch genommen werden.
- Es werden vom Arbeitgeber bescheinigte Selbsttests, Antigen-Tests sowie PCR-Tests akzeptiert. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund verbindlicher Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
- Es ist zusätzlich von den Sportlerinnen und Sportlern ein Ausweisdokument mit zuführen.
- Unsere Rezeption kontrolliert ausschließlich die Badmintonspieler des ASC Paderborn, die Tischtennisnutzer sowie die Athleten von dem Angebot „freies Basketball“.
Auf dem Außengelände gelten weiterhin die bisherigen Regeln.