Teilnahmebedingung zum TrikotTagNRW 2022

Teilnahmebedingung zum TrikotTagNRW 2022

Die Ahorn-Sportpark gGmbH verlost zum TrikotTagNRW 2022 von den im Ahorn-Sportpark trainierenden Vereinen (LC Paderborn, Paderborner Squash-Club und Untouchables Paderborn) Trikots.

Pro Verein wird ein Trikot verlost.

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Ahorn-Sportpark gGmbH, Ahornallee 20, 33106 Paderborn.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Mitmachen darf jede Person (m/w/d) ab 16 Jahre. Vom Gewinn ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Ahorn-Sportpark gGmbH sowie deren Verwandte.

So nehmt ihr über Facebook teil:

  • folgt der Ahorn-Sportpark Seite,
  • likt den Beitrag,
  • kommentiert den Beitrag mit einem Foto in eurem Lieblingstrikot am Standort Ahorn-Sportpark.

So nehmt ihr über Instagram teil:

  • folgt der Ahorn-Sportpark Seite,
  • likt den Beitrag,
  • verlinkt uns in eurer Story mit eurem Lieblingstrikot am Standort Ahorn-Sportpark. Alle Privaten Accounts schicken uns bitte einen Screenshot von ihrer Story als Direktnachricht.

Teilnahmeschluss:
31.08.2022 (23:59 Uhr)

Die Gewinner/-innen werden jeweils am 01.09.2022 bis 12:00 Uhr per Los ermittelt und anschließend auf der Ahorn-Sportpark Seite (Facebook und Instagram) veröffentlicht. Eine Rückmeldung muss innerhalb der nächsten 24 Stunden bei der Ahorn-Sportpark gGmbH erfolgen. Meldet sich der Gewinner/die Gewinnerin nicht innerhalb dieser Frist, so verfällt der Gewinn und ein neue/-r Gewinner/-in wird per Los ermittelt.

Der Gewinn muss im Ahorn-Sportpark selbstständig abgeholt werden. Eine Lieferung zur Adresse des Gewinners ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme willigt der Gewinner/die Gewinnerin ein, dass ggf. bei der Abholung des Gewinns ein Foto erstellt wird und dies auf Facebook und/oder Instagram veröffentlicht wird.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Ahorn-Sportpark gGmbH ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation des Gewinnspiels, versuchte Störung oder Beeinflussung der Verlosung sowie die Bedrohung oder Belästigung anderer Teilnehmer/-innen am Gewinnspiel.

Dieses Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert oder organisiert. Die bereitgestellten Informationen werden nur für die im Zusammenhang mit dieser Aktion erforderlichen Zwecke gespeichert und ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer sollte sich im Klaren sein, dass seine Daten von Facebook oder Instagram verarbeitet werden. Die Veranstalter des Gewinnspiels, Facebook und Instagram, sind nach Urteil des EuGHs gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich.

Hinweise zur Datenverwendung

Zum Zweck der Kommunikation sowie der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten der Teilnehmer durch die Ahorn-Sportpark gGmbH gespeichert. Nach Abschluss der Gewinnerermittlung und Gewinnvergabe werden die Daten gelöscht, soweit nicht aus rechtlichen Gründen eine weitere Speicherung erforderlich ist.

Personenbezogene Daten werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und des Datenschutzrechts der Europäischen Union (EU) verarbeitet. Die Ahorn-Sportpark gGmbH erhebt grundsätzlich nur die personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich sind, insbesondere für die Ziehung, die Benachrichtigung des Gewinners und die Bereitstellung des Gewinns. Die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 (a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung.

Die Ahorn-Sportpark gGmbH verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten der Gewinner grundsätzlich nur solange, wie es für die Durchführung des Gewinnspiels und Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Innerhalb der Ahorn-Sportpark gGmbH erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf diese Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt.

Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft seitens der Ahorn-Sportpark gGmbH über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Korrektur unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Teilnehmer haben zudem das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Diese Rechte können z. B. über eine E-Mail an datenschutz@ahorn-sportpark.de geltend gemacht werden.

Zudem steht jedem Teilnehmer ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) zu, sofern er oder sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.