Teilnahmebedingung zur Adventsaktion – Hinweise Datenverwendung

Teilnahmebedingung zur Adventsaktion 2024

Die Ahorn-Sportpark gGmbH verlost von den im Ahorn-Sportpark trainierenden Vereinen (ASC Paderborn, LC Paderborn, Paderborner Baskets, Paderborn Dolphins, Paderborner Squash-Club und Untouchables Paderborn) zusammengestellte Pakete. An den Tagen 01.12., 06.12., 08.12., 15.12., 22.12. und 24.12.2024 werden einzelne Pakete zu gewinnen sein.

Pro Tag wird jeweils ein Paket eines Vereins auf Instagram verlost.

Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Ahorn-Sportpark gGmbH, Ahornallee 20, 33106 Paderborn.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Mitmachen darf jede Person (m/w/d) ab 16 Jahre. Vom Gewinn ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen der Ahorn-Sportpark gGmbH sowie deren Verwandte.

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt jeweils über das Folgen der Ahorn-Sportpark Seite, Liken des Beitrages sowie kommentiert den Post zur Aufgabenstellung.

Teilnahmeschluss:
1. Gewinnspiel: Sonntag, der 01.12.2024 (23:59 Uhr)
2. Gewinnspiel: Freitag, der 06.12.2024 (23:59 Uhr)
3. Gewinnspiel: Sonntag, der 08.12.2024 (23:59 Uhr)
4. Gewinnspiel: Sonntag, der 15.12.2024 (23:59 Uhr)
5. Gewinnspiel: Sonntag, der 22.12.2024 (23:59 Uhr)
6. Gewinnspiel: Donnerstag, der 24.12.2024 (23:59 Uhr)

Die Gewinner*innen werden jeweils am darauffolgenden Tag bis 12:00 Uhr per Los ermittelt und anschließend auf der Ahorn-Sportpark Seite veröffentlicht mit der Bitte, sich innerhalb der nächsten 24 Stunden bei der Ahorn-Sportpark gGmbH zurückzumelden. Meldet sich der oder die Gewinner*in nicht innerhalb dieser Frist, so verfällt der Gewinn und ein neuer Gewinner oder eine neue Gewinnerin wird per Los ermittelt.

Der Gewinn muss im Ahorn-Sportpark selbstständig abgeholt werden. Eine Lieferung zur Adresse des Gewinners bzw. der Gewinnerin ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme willigt der Gewinner bzw. die Gewinnerin ein, dass ggf. bei der Abholung des Gewinns ein Foto erstellt wird und dies auf Instagram veröffentlicht wird.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Ahorn-Sportpark gGmbH ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation des Gewinnspiels, versuchte Störung oder Beeinflussung der Verlosung sowie die Bedrohung oder Belästigung anderer Teilnehmer*innen am Gewinnspiel.

Dieses Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram gesponsert oder organisiert. Die bereitgestellten Informationen werden nur für die im Zusammenhang mit dieser Aktion erforderlichen Zwecke gespeichert und ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin sollte sich im Klaren sein, dass seine Daten von Instagram verarbeitet werden. Die Veranstalterin des Gewinnspiels und Instagram, sind nach Urteil des EuGHs gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich.

Hinweise zur Datenverwendung

Zum Zweck der Kommunikation sowie der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten der Teilnehmer durch die Ahorn-Sportpark gGmbH gespeichert. Nach Abschluss der Gewinnerermittlung und Gewinnvergabe werden die Daten gelöscht, soweit nicht aus rechtlichen Gründen eine weitere Speicherung erforderlich ist.

Personenbezogene Daten werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und des Datenschutzrechts der Europäischen Union (EU) verarbeitet. Die Ahorn-Sportpark gGmbH erhebt grundsätzlich nur die personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich sind, insbesondere für die Ziehung, die Benachrichtigung des Gewinners und die Bereitstellung des Gewinns. Die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 (a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung.

Die Ahorn-Sportpark gGmbH verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten der Gewinner grundsätzlich nur solange, wie es für die Durchführung des Gewinnspiels und Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Innerhalb der Ahorn-Sportpark gGmbH erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf diese Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt.

Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft seitens der Ahorn-Sportpark gGmbH über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Korrektur unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Teilnehmer haben zudem das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Diese Rechte können z. B. über eine E-Mail an datenschutz@ahorn-sportpark.de geltend gemacht werden.

Zudem steht jedem Teilnehmer ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) zu, sofern er oder sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.