Teilnahmebedingung Gewinnspiel #Trikottag

Die Ahorn-Sportpark gGmbH verlost zum TrikotTagNRW 2026 jeweils ein Trikot von den Vereinen AFC Paderborn Dolphins, LC Paderborn, Paderborn Basktes, Paderborner Squash-Club, SC Paderborn 07 und Untouchables Paderborn. Pro Verein wird ein Trikot verlost.

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Ahorn-Sportpark gGmbH, Ahornallee 20, 33106 Paderborn.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und freiwillig. Mitmachen darf jede Person (m/w/d) ab 16 Jahre. Mit der Teilnahme bestätigen minderjährige Teilnehmer/-innen, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Vom Gewinn ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Ahorn-Sportpark gGmbH sowie deren Verwandte.

Teilnahmeablauf:

- Kommt mit eurem Trikot am 13.05.2026 von 08:00-21:45 Uhr in den Ahorn-Sportpark.
- Macht in der Fotobox im Eingangsbereich ein Foto in eurem Trikot. 
- Ihr erhaltet einen Bon und füllt diesen (leserlich!) mit euren Kontaktdaten aus. 
- Ihr werft euren Bon in die Gewinnspielbox. 

Die in der Fotobox aufgenommenen Bilder dienen ausschließlich der Durchführung des Gewinnspiels und werden nicht veröffentlicht. Die Teilnahme ist ausschließlich vor Ort im Ahorn-Sportpark möglich. Fragen zum Gewinnspiel können an gerichtet werden.

Teilnahmeschluss:
13.05.2026 (21:45 Uhr)

Die Gewinner/-innen werden jeweils am 18.05.2026 bis 12:00 Uhr per Los ermittelt und anschließend über die angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Eine Rückmeldung muss innerhalb der nächsten 24 Stunden bei der Ahorn-Sportpark gGmbH erfolgen. Meldet sich der Gewinner/die Gewinnerin nicht innerhalb dieser Frist, so verfällt der Gewinn und ein neue/-r Gewinner/-in wird per Los ermittelt.

Der Gewinn muss im Ahorn-Sportpark selbstständig abgeholt werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Ahorn-Sportpark gGmbH ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation des Gewinnspiels, versuchte Störung oder Beeinflussung der Verlosung sowie die Bedrohung oder Belästigung anderer Teilnehmer/-innen am Gewinnspiel.

 

Hinweise zur Datenverwendung

Zum Zweck der Kommunikation sowie der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten der Teilnehmer durch die Ahorn-Sportpark gGmbH gespeichert. Nach Abschluss der Gewinnerermittlung und Gewinnvergabe werden die Daten gelöscht, soweit nicht aus rechtlichen Gründen eine weitere Speicherung erforderlich ist.

Personenbezogene Daten werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und des Datenschutzrechts der Europäischen Union (EU) verarbeitet. Die Ahorn-Sportpark gGmbH erhebt grundsätzlich nur die personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich sind, insbesondere für die Ziehung, die Benachrichtigung des Gewinners und die Bereitstellung des Gewinns. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Die Ahorn-Sportpark gGmbH verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten der Gewinner grundsätzlich nur solange, wie es für die Durchführung des Gewinnspiels und Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Innerhalb der Ahorn-Sportpark gGmbH erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf diese Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt.

Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft seitens der Ahorn-Sportpark gGmbH über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Korrektur unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Teilnehmer haben zudem das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Diese Rechte können z. B. über eine E-Mail an datenschutz@ahorn-sportpark.de geltend gemacht werden.

Zudem steht jedem Teilnehmer ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) zu, sofern er oder sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.